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daß eben sowohl „die Beschaffenheit der gefundenenWundmale, als ihre Anzahl mir den Angaben desHamachcrschen Geständnisses in keiner Art überein-stimmt."
Dritte Frage.
,,Waren Cduens Kopfwunden nothwendig mit einer„sehr heftigen und absolut tbdtlichen Hirnerschütterung„verbunden?"
Alle diese Wunden (bloß äußere Kopfwunden) werdensowohl von den Herren Obduzenten, als von denTrierischen H. H. Acrzlen nicht au sich selbst für absoluttödlich erklärt, sondern die absolute Lethalität wird dermit ihnen der Voraussetzung nach nothwendig verbundengewesenen Hirnerschütterung zngeschrieben. Die erstenbehaupten: „die äussere Gewalt, welche die oben be-zeichnten Kopfverletzungen verursachte, mußte das Gc-„hirn gleichzeitig sehr heftig erschüttern und den Ver-dorbene» plötzlich durch Erschöpfung der Gehirn- und„Nervenkrafl im Augenblicke der Verletzung oder doch„schnell nachher tobten."
In der ganzen Chirugie gicbt es vielleicht keine» dun-kler» und mehreren gegründeten Zweifeln unterworfenenGegenstand, als die Lehre von der Hirnerschütterung(eoiurnotio Löiekri). Es ist schon an und für sichschwer, sich von dieser Erschütterung einer weichen, fastbreiartigen und wenig gespannten Masse, wie die Hirn-subsianz ist, eine genaue und bestimmte Vorstellung zubilden, und ein so dunkler, abstrakter Begriff, wie jenerder Hirnerschütterung, ist wohl am wenigsten dazu ge-eigenschasiet, um einem richterlichen Erkenntnisse auf