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„Das; eine solche Erdrosselung deutlich aus dem, indem medizinischen Berichte fvl. 4, vors. su 1 > lXio. 2Zbeschriebenen Zustande des Halses und seiner Umgebun-gen, so wie aus dem svl. y, recto aus diesem Befundegezogenen Resultate erhelle.
„Da wir den beiden Aerzten den in Spiritus aufbe-wahrcen Kopf des Ermordeten gezeigt, und dieselbenbefragt hatten: ob nicht etwa noch thuulich sey, dieWunden mit dem, unter den Ueberfnhrungöstncken be-findlichen Bandmeffer zu vergleichen? erklärte» sie, daßdieses nicht mehr rhunlich sey, weil die Aufbewahrungdes Kopfes in Weingeist wahrend mehr als einem Jahreden Zustand so verändert habe, daß sich daraus keinResultat mehr ziehen lasse."
Nach geschehener Vorlesung bestanden die Herrn Er-perten bei ihrem Gutachten, und haben mit uns unddem Gericht,'ehreiber gegenwärtiges Protokoll auf allenSeite» unterschrieben.
(Gezeichn.)
Seib 0 l d, Gräach, H 0 fmann, Schneider.