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achten, daß die äussere Gewalt, welche die oben bezeich-neren Kopfverletzungen verursachte, das Gehirn gleich-zeitig sehr heftig erschüttert, und den Verstorbenen plötz-lich durch Erschöpfung der Gehirn- und Nerveukraft imAugenblick der Verletzung oder doch schnell nachher ge-tödtet habe.
Die schnelle, plötzliche Tödtlichkeit der Hirnerschüttc-rung schließt jede Möglichkeit der Lebensrettung ans,und somit gehört diese Verletzung des Verstorbenen zuden ganz unbedingt tödlichen.
Von derselben Art ist — und in dieselbe Klasse ge-hört die durch Ausdehnung und Starke so sehr bedeu-tende Blutergießung am Halse. (Vergl. oben E. Nro. 2Z.)Dieselbe konnte, wie oben schon angemerkt ist, nur durcheine aus den untern und vorder« Theil des Halses, vor-züglich auf die Luftröhre in großem Umfange saufferor-dcntlich heftig eingewirkte äussere Gewalt verursacht wer-den, und wie sehr sie aus die Letztere eingewirkt Hat,beweiset ausser der Blutergießung auf ihrer äusseren,die dunkle Farbe ihrer innern Ueberflache, nach welcherauch diese Antheil an jener genommen zu haben schien.Unzertrennlich von dieser Einwirkung der verletzendenäusseren Gewalt — welche sie auch gewesen sey — undauf welche Art sie gewirkt haben möge, — waraber Aufhebung des Athems durch Ausammenpreffungder Luftröhre, und somit der Erstickungstod, wahrschein-lich durch Erwürgung, welcher nothweudig schneller,plötzlicher erfolgen mußte, da die eben vorhergegangeneoder gleichzeitig entstandene Hirnerschüttcrung zugleichlähmend einwirkte.
Daß die Ursache des plötzlichen Todes des Verstor-benen jedoch nicht sowohl Erstickung allein, sondern viel-