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Ist Cönen wirklich ermordet worden? : Eine Frage an Zergliederer ; Nebst allen darauf Bezug habenden Aktenstücken
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wurde mit der Ausführung der vsn den Sachverständi-gen gegebenen Vorschrift beauftragt, und zu diesem En-de noch besonders vereioec.

Es wurden endlich die erforderlichen Requisitionen er-lassen , damit der Leichnam anhaltend von einer Bürger-Miliz-Wache bewacht, und von fünf Uhr Abends bissieben Uhr Morgens die Wache noch durch Gendarmenverstärkt werde.

Der Staatsprokurator versicherte sich der pünktlichenErfüllung der ärztlichen Vorschriften.

Am 24. Dezember wurde die Obduktion vorgenom-men, zu welchem Ende der Leichnam in den Sitzungs-Saal gebracht und auf einen Tisch hingelegt ward.

Die Sachverständigen gaben folgendes Visum lckeper-tum: An dem Leichnam wnrde ein etwas höherer Gradvon Fäuluiß bemerkt, und die Oberhaut war an Meh-rern Stellen und in größer» Stücken abgcgangen.

2) Die Kopfhaare auf dem Scheitel waren fast nocheinmal so laug als die auf dem Hinterhaupt, von bei-den wurde ein Thcil zum Protokoll genommen.

z) Oben auf der rechten Seite des Hinterkopfs fandsich eine nackte Hautstclle ungefähr drei Linien (PariserMaß) im Durchmesser, welche durch die übrigen Haarebedeckt war.

4) Auf der rechten Seite der Brust fand sich von derBrustwarze nach Innen zwei Zoll und vier Linien, undüber derselben ein Zoll und neun Linien (Pariser Maß)ein kleines röthliches Muttermal von der Größe einerkleinen Erbse.

5) An der Vorhaut des männlichen Gliedes an derlinken Seite der Raphe befand sich eine Haucöffnungvon der Größe eines großen Nadelkvpfts; wegen dieses