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Richard Perry für statthaft erklärt; die erste wegen desEinbruchs in Herrn Harriftns Hauch und des Diebstahlsvon 140 Pfund im Jahr 1659 ; die zweite wegen derBeraubung und Ermordung des besagten William Harri-son am 16. August 1660. Wegen der letztem Anklagewollte sie jedoch der damalige Richter (Herr ChristophTurner) nicht richten, weil man den Körper nicht ge-funden hatte; aber wegen der andern Anklage, wegendes Raubes, wurden sie damals gerichtet. Auf dieseAnklage antworteten sie anfangs: nicht schuldig!
(Gleich zu Anfang des Verfahrens wird in Englanddem Angeklagten die Frage vorgelegt: ob er auf dieAnklage: Schuldig oder nicht schuldig antworte?) aber,da einige hinter ihnen zischelten; bald darauf: Schuldig,indem sie demüthig um die Wohlthal der königlichenGnade und der Vergesseuheitsakte baten, mit welchemSuchen sie gehört wurden.
Aber ungeachtet sie sich auf diese Anklage schuldigbekannten, wahrscheinlich auf das Anlreiben einiger,welche unwillig waren, die Zeit zu verlieren, und demGerichtshof mir der Sache beschwerlich zu fallen, undin der Erwägung, daß die Vergessenheitsakte sie begna-digte, so leugneten doch alle nachher, bis zu ihrem Tode,daß sie dieses Raubes schuldig wären, oder wußten,wer ihn verübt habe.
Es bcharrte jedoch, wahrend dieses Gerichtstages, wie