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dener Meinung waren, und ich hatte dort hinlänglichGelegenheit zu sehen, welche Vewandniß eS sowohl mitden Gehirnerschütterungen als mir den Meinungen derHerren Aerzte hat. Zuletzt behaupteten sie: daß manschon mit einer mäßig starken Ohrfeige eine lebensge-fährliche Gehirnerschütterung bekomme» könne. Der Ad-vokat des Beklagten benutzte den Superlativ, in den sichdie Herren Aerzte während ihres Dispukirens hinauf ge-steigert hatten, sehr gut, indem er die Gcschwornenfragte: Ob sie in ihrer Jugend nicht auch wohl ein-mal eine mäßig starke Ohrfeige bekommen, und ob dieseihnen auch lebensgefährlich gewesen?
„Allein wenn man nun nicht gesehen, daß jemand„eine Gehirnerschütterung bekommen — und wen» sich„in dem halbverwesten Gehirn ebenfalls keine Spur„davon findet, da dieselbe selbst in einem ganz frischen„Gehirne eine kaum merkbare Spur zurncklassen soll, —„woher weiß man dann, daß er an einer Gehirnerschüt-„terung gestorben ist?"
Man bringt dieses durch Schlüsse heraus. EineWunde von der man nicht weiß, wie sie entstanden ist,nennt man eine Hiebwunde, weil sie wohl durch einenHieb konnte entstanden seyn. Ferner setzt man voraus,daß mit diesem Hieb eine starke Gehirnerschütterungverbunden war, und daß der Tvdie hieran gestorben.