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welche man bei den unter» Volksklassen beobachtet. Ichsage dieses nicht, um zu tadeln. Lessing bemerkt: daßjemand schon sehr viel Verstand haben müsse, ehe erwissen könne, wie viel er habe. — Diejenigen aber, dieeinmal wenig haben, könne» daher nie erfahren, wiewenig sie haben.
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Jndeß wie auch die Meinung des Volks bei einerCmm'nal-Prozedur seyn mag, so muß man diese nie lhu-le» , sondern seine ganze Aufmerksamkeit auf jede» ein-zelnen Theil der Prozedur richten, um zu sehen , w a saus jedem einzelnen Theile folgt, wenner für sich ganz allein da steht.
Nachher faßt man dann die einzelnen Theile zusam-men , und sieht, was aus dem Ganzen folgt.
Der erste Theil des Prozesses ist aber die Feststellungdes Thatbestandes.
Mau muß diesem aus zwei Gründen eine große Auf-merksamkeit schenken. Zuerst, oamit man sicher sey,daß wirklich ein Verbrechen begangen worden. Es würdeIhöricht seyn, einen Verbrecher zu suchen und sich inunnölhige Kosten zu setzen, wenn kein Verbrechen be-gangen worden. Dann giebt ab.: zweitens die Feststel-lung des Thatbestandes oft ein unvermuthetes Licht überdie ganze Prozedur, und lehrt mehr als hundert schwan-kende Zeugenaussagen und zehn Bände leerer Protokolle.