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25 (1852) Das gefährliche Schloß [u.a.]
Entstehung
Seite
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zu erlangen, und die Heftigleit, womit er seinen Zweck mitso vielen Umständen überlegter Entschlossenheit zur Aus-führung brachte, konnte weder durch Zorn, noch Furcht be-dingt sein. Es war der Zweck und die Handlung überlegterRache, für welche das Gesetz kein Mitgefühl und keine Nach-sicht hegen kann und hegen darf.

Allerdings müssen wir zur Milderung der Handlungdieses unglücklichen Mannes bedenken, daß sein Fall ein sehreigcnthümlicher ist. Sein Vaterland war in den Tagen man-cher jetzt noch lebender Personen nicht allein den GesetzenEnglands, die auch jetzt noch nicht dahin eingcdrungen find,sondern selbst denen Schottlands unzugänglich, welche ohneZweifel auf den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeitund Billigkeit gegründet sind, die in jedem civilisirten Landeherrschen. Die verschiedenen Stämme waren wie die nord-amerikanischen Indianer gewohnt, in ihren Bergen mit einanderKrieg zu führen, so daß Jedermann sich zu seinem eigene«Schutze bewaffnen mußte. Diese Leute betrachteten sich nachden Vorstellungen über ihre Abkunft und ihre eigene Wichtig-keit eher als Cavaliere und Krieger, wie als Bauern einesfriedlichen Landes. Die Gesetze des Faustkampfes, wie meinCollege sie nennt, waren den kriegerischen Gebirgsbewohner«unbekannt; die Entscheidung ihrer Streitigkeiten mit keinenanderen Waffen als denjenigen, welche die Natur einem Je-den ertheilt, mußte ihnen ebenso gemein und schimpflich, alsdem Adel Frankreichs scheinen; die Rache dagegen mußte denGewohnheiten ihrer Gesellschaft ebenso gewöhnlich sein, wieden Cherokccs oder Mohawks. Wie Bacon sie beschreibt,liegt ihr ein wildes, durch Erziehung nicht geleitetes RechtS-gefühl zu Grunde; die Furcht der Vergeltung muß nämlichdie Hände des Unterdrückers zurückhalten, wenn kein regel-