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25 (1852) Das gefährliche Schloß [u.a.]
Entstehung
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mäßiges Gesetz vorhanden ist, um kühne Gewalt zu hemmen.Obgleich man aber alles dieß und sogar noch den Umstandzugestehcn muß, daß manche dieser Meinungen und Gefühle,welche in den Hochlanden zur Zeit der Eltern des Angeklagtenherrschten, auch auf die jetzige Generation noch Einfluß üben,so darf dieß sogar nicht in dem vorliegenden unglücklichenFall die Ausübung des Gesetzes weder in euren, noch in mei-nen Händen verändern. Der erste Zweck der Civilisation istdie Ersetzung dieser wilden Gerechtigkeit, welche Jedermannje nach der Länge seines Schwertes und der Kraft seines Ar-mes sich zuschnitt, durch den allgemeinen und gleicherweisevertheilten Schutz des Gesetzes. Das Gesetz spricht zu denUnterthanen mit einer nur der Gottheit untergeordnetenStimme:die Rache ist mein." Sobald Zeit vorhanden istfür die Abkühlung der Leidenschaft und das Einschreiten derVernunft, so muß der beleidigte Theil beachten, daß das Ge-setz die ausschließliche Erkenntniß über Recht und Unrechtzwischen den Parteien übernimmt und sein unverletzliches Schildjedem Versuch einer Privatpartei, sich Recht zu verschaffen,entgegenhält. Ich wiederhole es, dieser unglückliche Mannmuß persönlich eher der Gegenstand unseres Mitleids, als un-seres Abscheus sein, denn sein Fehl beruhte aus Unwissenheitund mißverstandenem Vorurtheil über Ehre, allein sein Ver-brechen ist dennoch das des Mordes, und es ist eure Pflicht,ihr Herren Geschwornen, in eurem hohen und wichtigen Be-rufe, darauf zu erkennen. Engländer haben ebenso ihre zor-nigen Leidenschaften, wie die Schotten, und bliebe diesesMannes Handlung unbestraft, so würdet ihr unter verschie-denen Umständen tausend Dolche zwischen dem südlichstenVorgebirge Englands und den Orknep-Jnseln entblößen."

Der ehrwürdige Richter beendete hiemit seine Aufgabe,