593
hier seinen Glauben an meine Unparteilichkeit sichern, in-dem ich eine solche Anklage zurückweise. Es kann kein Zwei-fel herrschen, daß der Gefangene ein Mann von Entschlossen-heit ist — nur von zu großer Entschlossenheit — ich wünschebeim Himmel, daß dieselbe geringer wäre, oder wenigstens,daß seine Erziehung derselben eine bessere Richtung ertheilthätte.
„Meine Herren, was die Gesetze betrifft, wovon meinCollege redet, so mögen sie bei Stier- oder Bärenhetzen, oderbei Hahnenkämpfen gelten; hier gelten sie nicht; oder wennman sie in so weit als Beweismittel gelten lassen will, daßkeine Bosheit in dieser Art Kampf stattsand, woraus oftTodtschläge entstehen, so kann man dicß nur in so fern ein-räumen, als beide Theile sich gleich stehen, mit dieser Art Ent-scheidung gleich bekannt, und gleicherweise Willens sind, sichderselben zu unterwerfen. Kann man aber behaupten, daßein Mann von höherem Rang und Erziehung diesem grobenund viehischen Kampfe unterworfen ist oder sich unterwerfenmuß, vielleicht wenn sein Gegner ein jüngerer, stärkerer undgeschickterer Mann ist? Sicherlich können die Gesetze desFaustkampfes, wenn sic auf den gleichen Bedingungen be-ruhen, welche die englische Sitte, wie mein College behaup-tet, erheischt, nichts so Verkehrtes vorschrciben. Ihr HerrenGeschwornen, wenn die Gesetze einem englischen Herrn, wel-cher, wie wir voraussetzen, seinen Degen trägt, eine Selbst-verthcidigung gegen heftige persönliche Angriffe, wie sie die-sem Angeklagten geboten wurden, vollkommen gestatten, somüssen sie auch einen Fremden unter denselben Umständen schützen.Wenn deßhalb der Angeklagte durch überlegene Gewalt ge-drängt, und als der Gegenstand der Schmähung einer gan-
DaS gefährl. Schloß u. and. Erzähl. 38