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25 (1852) Das gefährliche Schloß [u.a.]
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empfänglich ist, höchst kränkenden Vorwürfen überhäuft wurde,machte er dennoch den Antrag, die Hälfte seiner Erwerbungabzugeben, um Frieden und gute Nachbarschaft zu bewahren;sein freundschaftlicher Vorschlag aber ward mit Hohn zurück-gewiesen. Alsdann folgte der Auftritt im Gasthause desHerrn Heökett, und ihr werdet beobachten, wie der FremdeVon dem Verstorbenen und leider von allen Anwesenden be-handelt wurde, welche gegen ihn auf eine im höchsten Gradeschmachvolle Weise verfuhren. Während er um Frieden undVersöhnlichkeit nachsuchte, und sich einer Gerichtsperson odereinem Schiedsrichter zu unterwerfen bereit erklärte, ward ervon einer ganzen Gesellschaft beschimpft, welche bei dieserGelegenheit den englischen Grundsatz gleicher Vortheile beieinem Faustkampfe gänzlich vergessen zu haben schienen; wäh-rend er in Frieden von dem Orte sich zu entfernen suchte,ward er daran verhindert, zu Boden geworfen und geschlagen,bis sein Blut floß.

»Ihr Herren Geschwornen, mit einigem Unwillen habe ichvernommen, als mein gelehrter College, welcher die Anklageim Namen der Krone vorbrachte, bei dieser Gelegenheit dasBenehmen des Angeklagten in ungünstigem Lichte darstellte.Er sagte, der Gefangene habe sich gescheut, seinem Gegnerim offenen Kampfe entgegen zu treten, und sich den Gesetzender Fcchtkunst zu unterwerfen; er habe deßhald wie ein fei-ger Italiener Zuflucht zum verhängnißvollen Dolch genom-men, um den Mann zu ermorden, dem er im männlichenKampfe nicht gegenüberzutreten wagte. Ich bemerkte, wieder Gefangene bei diesem Theile der Anklage den Abscheuzeigte, welcher einem Manne von Muth natürlich ist. Daich nun wünsche, daß meine Worte nachdrücklich sind, wennich auf sein wirkliches Verbrechen zurückkomme, so muß ich