Druckschrift 
25 (1852) Das gefährliche Schloß [u.a.]
Entstehung
Seite
591
Einzelbild herunterladen
 

reizung dargelegt worden war, änderte sich die Stimmung zuseinen Gunsten. Ich werde niemals die Anrede des ehrwür-digen Richters an die Geschwornen vergessen, obgleich ich da-mals nicht in einer Stimmung war, um mich durch Pathosoder Beredtsamkeit rühren zu lassen.

Wir haben im vorhergehenden Theil unserer Sitzungen(der Richter meinte die vorhergehenden Prozesse) uns mitVerbrechen beschäftigen müssen, welche nur Widerwillen undAbscheu erregen, während sie die wohlverdiente Rache desGesetzes veranlassen. Jetzt ist uns die noch betrllbtcre Auf-gabe zu Theil geworden, seine heilsamen, obgleich strengenGebote auf einen Fall cigenthllmlichen Charakters anzuwen-den, in welchem das Verbrechen, denn es ist ein Verbrechen,und zwar ein schweres, weniger aus dem böswilligen Herzen,als aus irrendem Verstände weniger aus einer VorstellungUnrecht zu begehen, als aus einem unglücklicherweise verkehr-ten Begriff über Recht entsprang. Hier haben wir zwei inihrer Stellung hochgeachtete Leute, von welchen das Lebendes Einen durch übelverstandenes Ehrgefühl geopfert wurde,und das des Andern der Rache beleidigter Gesetze anheim zugeben ist, und dennoch müssen Beide unser Mitleid in Anspruchnehmen, da sie als Männer handelten, von denen Jeder dieNalionalvorurtheile des Andern nicht kannte, während Beideeher unglücklicherweise mißleitet waren, als daß sie srreiwilligden Pfad gerechten Handelns verließ.

In der ursprünglichen Ursache des Mißverständnisses müs-sen wir der Gerechtigkeit gemäß dem Angeklagten vollkommenRecht geben. Er hatte das umzäunte Feld, den Gegenstandder Bewerbung Beider, durch einen gesetzlichen Contrakt mitdem Eigenthümer, Herrn Jrebp, erlangt; als er mit unver-dienten und für ein Temperament, welches für Leidenschaft