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Preßfreiheit in innern Angelegenheiten, Berathung gepflogen ward,und er nicht ohne Grund fürchtete, daß seine Ansichten keineswegsdiejenigen von der Mehrheit der Versammlung sein würden, sagteer die merkwürdigen Worte: „Ich werde zwar, meine hochgeach-teten Herren, für Ihren Beschluß, welcher es auch sei, diejenigeEhrfurcht tragen, welche allen Beschlüssen der höchsten Behördemeines Kantons gebührt; zugleich jedoch werd' ich mir Rekurs zunehmen erlauben. Sie fragen: An wen wird er Rekurs nehmenvon der höchsten Behörde des Landes? Einige aus Ihnen lächelnund denken wohl, ich werde an die öffentliche Meinung appellire»,womit ich denn aber billig abgewiesen werden müsse, weil die öf-fentliche Meinung mit der Publizität nicht nur in geheimem, son-dern in offenem Bunde steht, und weil sie weder als legitimer,noch als unpartcisamer Richter anerkannt werden möge. Es istaber keineswegs die öffentliche Meinung, an die ich Rekurs nehme,obwohl ich allerdings dafür halte, daß eine erleuchtete öffentlicheMeinung über alle Behörden eines Landes stehe und von allenauf geziemende Weise beachtet werden solle, wenn sie gleich ihrerNatur nach keine Staatsbehörde bilden, noch als eine solche an-erkannt werden kann. Die höchste Macht aber, an die ich nötigen-falls Rekurs zu nehmen gedenke, wird von uns Allen anerkanntund Niemand bezweifelt ihre Befugniß. Von dem Großen Rathedes Kantons Zürich im Jahre 1828 nehme ich Rekurs an denGroßen Rath des Kantons Zürich im Jahr 1838. Ich selbst werdehöchst wahrscheinlich demselben nicht mehr angehören; manche ausIhnen, hochgeachtete Herren, auch nicht. Die mehrern aber vonIhnen werden übrig sein, und neben Ihnen sitzen alsdann unsereNachfolger, Mitbürger aus der kommenden Geschlechtsfolge. Wenndenn also heute, und vielleicht alsbald nachdem ich gesprochenhabe, etwa harte und bittere Worte mich treffen sollten, dieselben