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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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Sie wünschten, sagten sie zu ihm: er möchte gleich heute wie-der als Landammann und Präsident in der Sitzung des KleinenRathes erscheinen und sich von der Nothwendigkeit des Geschehenenüberzeugen. Die Folge werde ihm noch Heller beweisen, daß nichtpersönliches oder Partei-Interesse, sondern das Wohl des Vater-landes sie zu ihrer Handlungsweise bestimmt habe.

Neding beklagte sich, daß man den Zeitpunkt seiner Abwesen-heit geflissentlich zu solchem Machtspruch benutzt habe. Die Abge-ordneten der Negierung cntgegnetcin wohl sei der Schein gegensie; aber nur der Zufall habe den Zeitpunkt zur Ausführung derunvermeidlichen Maßregel bestimmt.

Er berief sich, und gewiß mit vollem Recht, ans die Ungesetz-lichkeit des ganzen Verfahrens; aber man stellte ihm das Bei-spiel vom 28 . Oktober des vergangenen Jahres entgegen, wo Tag-satzung, gesetzgebender Rath und sogar Regierung durch die Um-triebe der föderalistischen Partei gesprengt worden waren, umAloys Reding, seine Freunde nnd ihr politisches System oben anszu bringen.

Ich bin froh," sagte Reding,aus dem Getümmel dieserpolitischen Geschäfte zu kommen und nach meiner Heimat zurück-zugehen. Ich habe genug Tagsatzungen nnd Senate gesehen. Nach-mittag werde ich meine Erklärung schriftlich eingeben. Ich binnicht mehr gesonnen, in den Kleinen Rath zu gehen."

Reding betrug sich bei dieser Unterredung mit vieler Würde.Es entfiel ihm kein beleidigendes Wort; kcins, welches auch nurden Anstand verletzt hätte. Am wenigsten aber dachte er daran,die Abgeordneten des Kleinen Rathes, und namentlich seinen Stell-vertreter in demselben, Herrn Vinzenz Nüttimann, mit rohenVorwürfen zu überhäufen. Indessen ward dies anSgesprcngt undgeglaubt, so wie auch, daß der Landammann der Schweiz sichhabe mit seinem Statthalter schlagen wollen. Veranlassung zu