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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
Entstehung
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Er legte das Original beim Kantonsgerichtc nieder, und sandteeine beglaubigte Abschrift an den Präsidenten des Großen Nathsnach Bern. Er sah voraus, daß dies Ereigniß große Bewegungunter den höchsten Gewalten, vielleicht wohl gar, denn die Aecht-heit des Briefes bezweifelte er nicht, die Auflösung des Vollzie-hungsansschnsses und Wiederherstellung des Direktoriums verur-sachen würde. Ans jeden Fall hin, wenn er wieder ins Direk-torium gewählt werden sollte, thcilte er dem Repräsentanten Su-ter, seinem Freunde, Verzichtnng darauf mit.

Ungeachtet Alles vcrmuthen läßt, daß das ganze Spiel nurentweder Rank eines Feindes von Läharpe war, um ihn in neueUnannehmlichkeiten zu verwickeln, oder Bosheit eines Revolutionärs,welcher den VvllziehungsanSschuß durch Verdächtigung der Theil-nahme an einer Verschwörung stürzen wollte: handelten die ober-sten Gewalten in Bern nicht mit jener Behutsamkeit, welche nöthiggewesen wäre, auch den leisesten Argwohn zu entwaffnen. Manließ mehrere Tage verstreichen, che nach lebhaften Debatten einEntschluß darüber genommen wurde. Waren die Verdächtigenschuldig: es ward ihnen Zeit gelassen, allenfalls Gegenanstaltcnzu treffen. Schon am 2l. Juni 1800 war der erwähnte Brief inBern; erst am 25. kam er zur öffentlichen Sprache. Die gesetz-gebenden Näthe vcrordnetcn darauf die Verhaftung Monssons undLäharpe's; ste sandten einen Eilboten in der Nacht mit dem Be-fehle nach Lausanne, daß zwei Kantonsrichtcr den Originalbricsübcrbringcn sollten. Der General Mvntchvisi, welcher einemin derselben Nacht an den helvetischen Minister Jenner in Parisabgeschicktcn Kurier das Thor hatte öffnen lassen, verweigerte hin-gegen dem Kurier der gesetzgebenden Näthe den Ausgang, und ermußte bis zum folgenden Morgen warten.

Laharpe'ö Papiere wurden versiegelt; er selbst am 2. Juli