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neuen schweizerischen Staatsverfassung feind waren, und von denenviele nach dem Rückzüge der Alliirten ans der Schweiz flohen.Die provisorische Regierung von Zürich hatte unter andern wäh-rend ihrer kurzen Amtsdauer eine Proklamation ausgehen lassen,ein Truppenkorps gegen die helvetische Republik zur Unterstützungder Kaiserlichen zu errichten. Das Direktorium ließ nachher mehrereGlieder solcher Regierungen verhaften, und forderte von der ge-setzgebenden Versammlung die Errichtung eines unparteiischen Ge-richtshofes für diesen Fall. Die gesetzgebenden Räthe entsprachenaber den Absichten des Direktoriums so wenig, daß man sogar inihrer Mitte Lobeserhebungen jener Angeklagten hörte.
Laharpe, voll des tiefsten Unwillens, erklärte seinen beidenAmtsgenossen, daß mit einer gesetzgebenden Versammlung, aussolchen Elementen zusammengesetzt, die Regierung nicht längergehen könne; daß man das Gesetz Vollstrecker! müsse, welches denRäthen untersagt, länger als neun Monate nach einander beisam-myi zu sein; daß man während der Vertagung der Räthe durcheinen Ausschuß ihrer einsichtsvollsten Mitglieder die nöthigen Vor-arbeiten zur Verbesserung der Verfassung machen lassen müsse.
Kaum hatten die beiden gesetzgebenden Räthe Laharpe's Vor-haben entdeckt, als sie alle Mittel hervorzogen, dasselbe zu zer-stören. Sie ernannten, ohne Rücksicht auf das Verfassungsmäßigezu nehmen, aus ihrer Mitte eine Kommission von zehn Männern,die, unter dem Vorwand, die Eintracht der höchsten Gewalten her-zustellen, das Direktorium und die Konstitution selbst vernichtensollte. Von rinn an wurde von der Leidenschaft beider Theile eineMenge kleinlicher Umtriebe in Bewegung gesetzt; man sprach voneiner Verschwörung gegen den Staat, an deren Spitze Laharpestehe; man breitete das Gerücht aus, er wolle eine Armee gegendie französischen Bedrückungen bilden; man setzte in den schwärze-sten Schatten seinen Vorschlag, zur Schonung des Landmanns