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32 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 5 (1854)
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befanden sich unter den ihm zur Last gelegten Aufsätzen nur zwei,deren Verfasser er war, und darunter auch der Entwurf zu deroben erwähnten Bittschrift des Waadtlandes. Die Kaiserin fandzwar den Ton derselben keck, aber der Inhalt selbst schien ihr nichtgeeignet, einen Schweizer deswegen als Verschworncn und Rebellenzu behandeln.

Laharpe verantwortete sich in einem an die Selbstherrscherin ge-richteten Schreiben, vom 15. Wintermonat 1791, worin er sie imNamen seiner Mitbürger zur Schiedsrichterin zwischenher Waadtund Bern machen wollte. Noch ein anderes Schreiben überreichteer ihr, zu Händen des RatheS von Bern.') Der Erfolg war,daß die Kaiserin denen, die sich in diese Sache gegen Laharpc ge-mischt hatten, Unzufriedenheit bezeugen ließ, und Laharpen befahl,so lange er in ihren Diensten stehe, sich nicht in die Angelegen-heiten der Schweiz einzulasscn.

Inzwischen blieb er doch nun als Freund der Volksfreiheit ver-dächtig. Es fehlte ihm nicht an Feinden, deren Einfluß größerward, als der Graf von Artois nach St. Petersburg kam, indessen Gefolge ein Baron von Noll, ein Patrizier aus Solo-thurn, stand.

Die Verlobungsseierlichkeiten Alexanders, des nachmaligenKaisers, gaben Anlaß, ihn von seiner bisherigen Stelle zu ent-fernen. Von allen bei demselben angcstellten Offizieren wurde nursein Name im Vcrzeichniß der bei solcher Gelegenheit vorgenom-menen Beförderungen vergessen, und ein Minister mußte ihm be-deuten, sein Amt niederzulegen, wogegen ihm eine Belohnung,

*) Es ist vom 9. November 1791 datirt. Auch in diesem schlug er,seltsam genug, die russische Monarchin zur SchiedSrichterin vor. Esist mir unbelannt geblieben, ob dies Schreiben wirklich an die BernerRegierung gelangt sei.