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der Regierenden. — Vergehungen der Regierung dürfen nichtden Völkern aufgebürdet, oder diese für jene gestraft werden.
45.
Nationalstolz und Nationalhaß sind Bastarde der Vater-landsliebe und Barbarei. — Gegen das Ausland gilt kein Patrio-tismus, sondern nur Kosmopolitismus.
Ein Geburtsland hat jeder Mensch; der freie Mensch einVaterland; aber der Leibeigene bloß ein Herrenland.