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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
Entstehung
Seite
351
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Borwelt gezogen werden, entscheiden nichts, als die Schwach-gcistigkeit, oder Bestochcnheit des Bewcisgebers. Denn die Ver-nunft allein lehrt, was sein soll, die Geschichte nnr, was ge-wesen ist. Aber nicht Alles, was gewesen ist, soll sein; und wassein soll, ist leider nicht stets vorhanden gewesen.

Eben so nichtssagend ist der elende Weidsprnch: die beste Re-gierungsform ist die, welche am besten verwaltet wird. Man willdamit nnr eine Aufgabe abdrängen, welche man aufznlösen nichtKopf oder Herz genug fühlt.

thum. Der Beamte ist, dem Gesetz gemäß, Führer der Geschäfte(ä'^cor/), Verwalter, Richter.

Ist der Grundcigenthiimer, der Landesherr, eine Gottheit, sowird Theokratie; ist'S ein einzelner Mensch, so-ist Monokratie;sind Mehrere in Gesellschaft Eigenthümer von Grund und Boden, ist'SAristokratie; ist das gcsammte Volk Eigenthumer dessen, was eshat und baut, so besteht Demokratie. Das ist die mannigfaltigeForm der eigentlichen Landeshcrrschaft.

Liegt aber die Geschäftsführung (Regierung) statt in der Handdes landesherrlichen Gottes, in der Hand von dessen Dienern (Priester),so hat man Hierarchie; liegt sic in der Hand eines Einzelnen, ersei der Grundherr selbst oder ein Beamter: so wird'ö Monarchie(ursprünglich war'ö Patriarchie). Ist die oberste StaatsführungWenigen übergeben, wird Oligarchie: Vielen: Polyarchie.

Vernichtung aller gesetzlichen Ordnung durch die Regierung selbstist Despotie, durch die Regierten, ist Anarchie.

Durch Verwechselung jener Grundbegriffe von Landesherrlichkeit undRegierung entstand Verwirrung in den Sachen selbst, die den Be-griffen unterzuordnen waren.

Durch Sonderung der Begriffe, wie oben, wird sehr deutlich, daßeine demokratische Monokratie Unsinn wäre, aber eine monarchischeDemokratie ganz vernunftgemäß bestehen könne. England ist dem Wesennach eine Aristokratie, der Regierungöform nach eine Monarchie,