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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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13.

Weder das Individuum, noch die Gesammtheit der Menschenkann in der Gesellschaft die Bedingungen aufopfern, unter welchenihr physisches, moralisches und intellektuelles Dasein möglich ist.Nur die Wahl der Mittel, jene Rechte z» üben und zu nutzen,empfängt Bestimmungen.

Da jeder einzelne Mensch für sich kein höheres Ziel kennt, alsdas erwähnte (4, 5, 11,) so hat auch die Gesellschaft an und fürsich kein höheres. Der Staat ist nur Mittel, das Geschäft undStreben des dreifachen Lebens zu erleichtern und zu befördern.

Unsere Menschheitsrcchte haben wir also nicht für den Staat,sondern der Staat ist erschaffen für sie. Eine Gesetzgebung,welche die Rechte und Ziele der Menschheit zerstört, ist unver-nünftig, unnatürlich, hebt die Ursachen der menschlichen Gesell-schaft auf, und verdient, als ein untaugliches Mittel, Vernichtung.

14. /'

Der Zweck des Menschen und der Menschheit ist also auchZweck des Staates, nämlich Erhaltung unserer Urrechte (12),oder Erhaltung und Ausbildung unsers dreifachen Lebens (4), oderHinleitung zur vollkommenen Freiheit (5, 7), welches alles einsund dasselbe ist.

III. Anordnung des Staats.

15 .

Da alle Menschen sich im Bezug auf de» Menschenzwcck(11, 12) gleich organisirt sind (die Grade der Anlagen ausgenom-men), so sind sie sich im Bezug auf ihre Rechte, oder auf ihre

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