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die Wegführung dieser Menschen verzögern, bnrchlciS die über ihreVergehen vom Gericht angcfertigtcn Akten, und das Vollziehungs-Direktorium verwandelte nicht nur auf meinen Vorschlag die gesetz-liche Todesstrafe der Aufrührer in Kriegsdienst unter den helveti-schen Hilfstruppen, sondern gestattete auch den unter ihnen befind-,liehen Hausvätern, in der Heimat zu verbleiben.
Noch aber befanden sich im Lande über hundert andere Ver-brecher gleicher Art, welche, bewaffnet oder unbewaffnet, mehroder minder thätig, den geheimen Zusammenkünften der Ver-schworncn zu Buochs, Bcggenried, Emmetten, Thalwyl,in der Kuyri, zu Enuetbürgcn und z» Wolfcnschießcn aufAlzelen bcigcwohnt hatten. Die Regierung bewilligte, daß dieseStrafwürdigen mit so geringen Geldbußen durch das Distrikts-gericht belegt wurden, daß der am schuldigsten Befundene nichtmehr denn 30 Gulden, und die minder Strafbaren nur 6 Gulden >zu erlegen hatten. Ihrer waren 119 Personen.
Indem sie durch die ausgesprochene Strafe von der Furcht wegendes noch bevorstehenden Schicksals befreit wurden, hoffte ich diesedurch unerwartete Gelindigkeit zu freundlicherm Sinn zu leiten.
Sie legten in meine Hand das Versprechen ab, gehorsam, fried-fertig und still zu leben; und so viel ich mich erinnere, blieb jeg-licher seines Gelübdes mit Dankbarkeit eingedenk, und gab mirspäterhin keinen Anlaß zu Klagen. Manche derselben waren durchdiese Milde so bewegt, daß sie mit Thränen im Auge vor miruiederfielen, meine Hände küßten und ihre Neue bezeugten. Ichwürde dieser Selbstdemüthignng hier nicht gedenken, die ich vonkeinem freien Landmanne Unterwaldens erwartet hätte, wenn solcheZüge nicht wesentlich zur Bezeichnung dieses Gebirgsvolkcs dienten.
Zwar wurde mir von verschiedenen Seiten solche Milde als un-kluge Schwäche vorgeworfcn. Zwar drohte man, daß eben dieseLeute die ersten sein würden, welche die alten, blutigen Händel