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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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zurückkehren sahen. Nur Ludwig Kayser, der Nnterstatthalter,blieb sich in seiner Entschlossenheit gleich. Er vernahm von nächt-lichen Zusammenkünften in den Häusern der Mißvergnügten, inabgelegenen Ställen und Hütten. Er vernahm von ihren mörde-rischen Anschlägen, und wie die Landleute in den höchsten Alpenverborgen gehaltene Gewehre und Munition hervorsuchten.

Um neuen Gräueln vorzubcugen, griff er zu den letzten Mitteln.Er ließ Verhaftungsbefehle gegen diejenigen ergehen, welche durchaufrührerischen Ton sich am meisten auszcichrieten; und, von höher»Gewalten bevollmächtigt, proklamirte er die Todesstrafe gegenAlle (1. Mai), welche ihre verheimlichten Waffen nicht binnen 24Stunden abliefern würden.

Die Verhaftung eines gewissenJohannes Waser und seinerMagd, wegen meuterischer Reden und Aufmahnungcn, hätte denAufstand fast zu gleicher Zeit, als er in Schwyz ausbrach, in Nid-walden erneuert, wenn der Unterstatthalter nicht durch Nachgiebig-keit den Sturm abgeleitet haben würde.

Es versammelten sich in der letzten Nacht Aprils zuBeggcn-ried die vcrschwornen Landleute bewaffnet. Hier ward beschlossen,gen Buochs zu ziehen, wo ähnliche Versammlung gehalten ward,und vereint mit derselben in der Morgenfrühe ,,Stans zn über-fallen, den gefangenen Johannes Waser zu befreien, die re-publikanischen Beamten zn zwingen, ihre Stellen niederzulegen,und im Falle sich die Einwohner von Stans ihnen zur Wehrestellen würden, den durch die Franken verschonten Ueber-rest des Fleckens in Brand zu stecken."*)

*) Die Erzählung von den Nidwaldner Unruhen im Frühjahr 1799 istaus den Akten des Distriktsgerichtö StanS gezogen. Die Wahrheitdes VerschwörungSplanS zn Beggeuried ward durch zwei überein-stimmende eidliche Zeugsame bekräftigt.