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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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252
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daß die Religion den verlangten Bürgereid nicht verbiete; daßsie durch ihn »ncntweiht bleiben würde. Ernstlich ermahnten derPfarrherr von Schwyz und die Mönche zum Gehorsam gegen dasGesetz.

Dieser Ausspruch ehrwürdiger und im Lande hochgeachteterMänner drohte die Hoffnung der Verschworncn zn vernichten; dennviele von den Landlcntcn wandten sich von ihnen, nun ihr Ge-wissen beruhigt worden. Doch hartnäckiger tobten die andern,welche Währung unterhalten wollten.Jene Geistlichen," schriensie,haben Menschcnfurcht. Sie wagen es nicht, frei ihren Sinnzn bekennen. Eilen wir selbst zn den neuen Obrigkeiten; lassen wiruns von ihnen den Inhalt des Eides auslegen, und solchen mitdem Inhalte unserer blutig erfochtenen Kapitulation vergleichen."

Die Ausschüsse begaben sich also aufs Rathhaus, wo am 19.August das Gericht des Bezirks versammelt saß. Auch fanden siedort den Regicrnngsstatthalter Von Matt, und einige Gliederdes KantonSgerichts und der Verwaltungskammcr gegenwärtig.Joseph Fisch li ein Landmann von Ibach, sprach im Namender Ausschüsse, und verlangte die Ablesung der fünf Kapitulations-artikel.

Man erfüllte das Begehre». Doch nur drei dieser Artikel wareneigentlich in der schriftlichen Urkunde ansgedrückt; zwei anderefehlten, weil sie nur auf mündlichen Versicherungen des Ober-feldhcrrn Schauenburg beruhten.

Ungeachtet dies den Häupter» des Aufstandes nicht unbekanntwar, begannen sie doch furchtbares Toben. Die Landleute gcriethenin Wuth, wegen der in der Urkunde mangelnden Punkte. Ver-geblich verschwendete man Bitte und Warnung. Niemand hörte.Wir sind verrathen!" schrie der Haufen:wir müssen »ns selbstunser Recht schaffen!"

Ein Mitglied des Kantonsgerichts, Meinrad Snter von