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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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ließ, von bangen Ahnungen gedrückt, schnell die Fluren seinerHeimat.

Aber jetzt noch, unter stürmischen Aussichten, sank LudwigKaysers, des Unterstatthalters, Muth nicht. Noch kannte er derGeistlichen manche, welche mit Liebe für Ordnung und Stille,Entschlossenheit fühlten, für sie zu handeln. Es ward bekannt, daßCrauer, der bischöflich - konstanzische Kommissär, verschiedenenGliedern des Nidwaldncr Klerus schriftlich die Eidesleistung em-pfohlen, und sie von Aufwiegelung der Landleute abgemahnt hatte.Diesen Anlaß benutzte jener Beamte, die Geistlichkeit des Bezirkeszu einem Kapitel im Kapuzinerkloster von Stans zu berufen;cs war sein letzter Schritt, Eintracht und Versöhnung zurückzn-führen, dem Volke Frieden, den Gesetzen die geraubte Würde, denFreunden besserer Grundsätze Sicherheit für Leben und Eigenthumwieder zu geben.

Es war der 18. August. Des Landes Seelenhirten erschienen;ihr Vorsteher war Pfarrer Käsli. Der Statthalter trat zu demversammelten Kapitel. Die große Frage wegen des Bürgerndesward angeregt; die Antworten über dessen Zulässigkeit fielen ver-schieden; die himmlischen Gemüther wurden voll irdischen Zorns

Einer der Geistlichen, Namens Blättler, hatte jedoch denMuth, der wüthenden Menge seiner Amtsbrüder entgegenzustehen.Er zog eine Schrift hervor, vom bischöflich-konstanzischen KommissärCrauer verfaßt, worin derselbe den Bürgereid, ohne die mindesteGewiffensverletzung, zu leisten erlaubte.Ha, schrie der Vorsteher:mag er schreiben, der Kommissär, was er will, ich erkenne ihnnicht als unfern Obern!" Ihm stimmte Lüssi mit bei, der Helfervon Stans:Der Eid zertritt unsere Religion! " rief er Dreimalforderte Blättler vergebens die Vorlesung des kommissarischenSendschreibens, dergleichen auch Lüssi empfangen haben sollte;andere in der Versammlung stimmten ebenfalls dazu. Aber der