den Friedensvertrag abzuschließen. Man behielt sich beim Eintrittin die helvetische Republik vor, daß Nidwalden die katholische Re-ligion unverletzt bewahren könne, daß Personen und Eigenthnmgesichert seien, keine französische Truppen ins Land gelegt, oderjunge Mannschaft auSgchoben, oder Waffen abgcfordert werden.
Schauenburg, zufrieden des blutlosen Sieges, empfing dieBoten des Freistaats mit Güte, und sicherte die begehrten Gegen-stände in schriftlicher Antwort feierlich zu. Die alte Landesregie-rung legte die Gewalt nieder, verwandelte sich in eine provisorische,um den Nebergang von der alten zur neuen Ordnung mit eigenerHand zu bereiten, und meldete dies Ereigniß dem seit vier Wochenin Aara» bestehenden Vollziehungsdirektorium.
4.
Es läßt sich nicht läugnen, daß der fränkische Feldherr, wel-cher die Sache der Ungerechtigkeit gegen die Sache der Unschuldund gegen die Heiligkeit des Völkerrechts zu führen hatte, ge-zwungen war, den Nidwaldnern, wie andern demokratischenKantonen, eine Kapitulation zu gestatten, wie die oben erwähnte.So rettete er seiner Regierung in den Augen Europens noch denSchein der Billigkeit und der natürlichen Ehrfurcht für Unschuldund Recht. Aber eben dieser den Bergvölkern gestattete Vertragließ über ihre Gesinnungen keinen Zweifel, früher oder später diean der Spitze blutiger Bajonette gereichte Staatsform wiederznrückstoßen und das alte Regiment Herstellen zu wollen.
Frankreich, seit dem Frieden von Campo-Formio (17. Ok-tober 1797) gefürchtet, noch mehr gehaßt von den Königen desfesten Landes, schien durch empörenden Uebermuth alle Völker undalle Fürsten trotzend in die Schranken zu fordern. Frankreich hattenicht nur die Schweiz unterdrückt, sondern, wie diese, auch Ge-Zsch. Ges. Schr. 34. Thk. 10*