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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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veräußerlich, spricht die Konstitution, Dies will sagen: dieFreiheit des Menschen kann und darf nicht eingeschränkt, ge-hemmt oder gebunden werden! Hiermit sind die Ordcnsgelübde,das Priestercölibat, die Nnzertrcnnlichkeit des Ehestandes n. s. w.lanter unzulässige Dinge, Es dürfen also kraft dieses Grund-satzes die Ordcnsgcistlichen Wider alles Gott gcthane Gelübde nachBelieben austrctcn, die Priester wider alles Verbot der Kircheheirathcn, und die Männer wider das Gebot des Herrn Weibertauschen. Die Gewissensfreiheit ist uneingeschränkt,spricht die Konstitution. Wenn dieser Satz wahr ist, so gelten dasneunte und zehnte Gebot Gottes, und alle Gesetze, die der Frei-heit des Gewissens Schranken setzen, nichts mehr. Daher findalle Gedanken zollfrei, und Jeder darf in seinem Herzen denken,verlangen, argwohnen, urtheilen und glauben, was ihm beliebt.Heißt aber dies was anderes, als die Freidenkerei vollkommen er-lauben, begünstigen und allgemein einführen? Jeder Gottes-dienst, sagt die Konstitution, ist erlanbt, wenn er die Ord-nung nicht stört, und keinen Vorzug oder herrschendeGewalt an Tag legt. Laut diesem Artikel sind entweder alleReligionen, auch die mahomedanische nicht ausgenommen, gut,seligmachcnd, oder auch die Sekte, welche zur Hölle führt, ist ebenso zuverlässig, als die Religion Jesn Christi, welche den Weg zumHimmel zeigt. Die Wahrheit darf demnach vor dem Jrrthume keinenVorrang fordern? und Jesus, der Lehrer der Wahrheit, muß anshohe Verordnung der französischen Konstitution mit allen Irrlehren,und Freidenkern in gleicher Reihe stehen. Heißt dies aber nichtden Sohn Gottes lästerlich beschimpfen und auf ein Neues zwischenMörder ans Kreuz hängen?"

Der Redner schloß, nachdem er mancherlei noch in diesem Geistegesprochen, mit warnungsvollem Blick auf das unglückliche Frank-reich, Italien und Belgien.Ihr werdet, schrie er, da nicht