211
konnten diese einige Veredlung empfangen. Allein die Ernennungder Geistlichen zu Pfarreien lag in der Macht des Volks. Un-fähig, deren Tugenden und Kenntnisse zu prüfen, gab es meistensdemjenigen die Stimme, der durch Familicnverbindungen bedeu-tendem Einfluß hatte, oder die Kunst verstand, durch Schwänkeden künftigen Pfarrkindern beliebt zu werden. Bei diesen Pfarr-wahlcu geschahen nur zu oft die unwürdigsten Umtriebe; und esereignete sich nicht selten, daß, besonders in neuern Zeiten, derKandidat durch Ausgelassenheit bei Trinkgelagen, oder durch Scherzeim Baucrngeschmack seiner Wahlmänner Huld und Zutrauen undSpannzcttcl gewann*). Der Lehrer des Volks blieb aber auchnach der Wahl noch immer von der Gnade seiner Gemeinde ab-hängig, indem diese die Wahl alljährlich bestätigte, oder bei ein-gehenden Klagen vernichtete.
Solche Verhältnisse beschränkten die nützliche Wirksamkeit desGeistlichen. Es mußte ihm, bei gewöhnlich sehr mäßigem Ein-kommen, mehr darum zu thun sein, sich im Amte zu erhalten,seine Einnahmen durch allerlei Mittel zu vergrößern, denn fürAufklärung und Veredelung zu wirken, selbst wenn er dazu Eigen-schaften besessen hätte. Er verwandte außer der Zeit, welche erkirchlichen Pflichten schuldig war, die meiste Sorge aus Gewin-nung größer« Einflusses. Er schmeichelte Launen und Meinungender ungebildeten Menge, trat in ihre Familiengeheimnisse, unter-hielt Parteien, und erkünstelte so allmälig eine Obergewalt, welcheseinen Stuhl sichern konnte.
Hieraus erklärt sich die ziemlich allgemeine Neigung der Geist-
*) Spannzcttcl oder Spannbriefe hießen in den kleinen Kantonendie Bestallungsbriefe der Pfarrer, welche ihnen nach geschehener Wahlvorgelcgt wurden, nnd die Wahlbedingungen, Gerichtsbarkeit, Lastenund Einnahmen der Pfarrei erzeigten.