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nung von zwölf Geviertmeilen. Die gestimmte Volksmenge aufdiesem engen Bezirk erreichte ungefähr die Zahl von zwanzigtan-send Seelen, war mithin nur der Bevölkerung einer Stadt vonkaum mittlerer Größe gleich. Er übte aber Herrscherrechte gemein-sam mit andern Kantonen der Schweiz über verschiedene Gegendendes unterthänigen Helveticas, über die Vogteien des Rheinthals,der obern freien Acmter, der Landschaft Sargans, desThurgau, in der italienischen Schweiz zu Lugano, Locarno,Mendrisio und Vallemaggia, auch über Bellinzona, Po-lenza und die Riviera ).
Ich will hier nicht die ältere Geschichte der kleinen Hirten-republik wiederholen, da sie aus den Werken ausländischer und ein-heimischer Schriftsteller bekannt genug ist*) **). Eben so wenig istes meine Absicht, ihre einfache Staatsverfassung und deren Geistzu schildern. Es genügt zu wissen, daß dies Bergvolk seit uraltenZeiten einer »«gemessenen Freiheit genoß. Es übte unmittelbarin Landesgemcinden sein Hoheitsrecht; ernannte seine Vorsteher;gab und vernichtete Gesetze und ließ sich weniger von der Bestimmt-heit und Strenge der letzter», als von seinem natürlichen Gefühldes Rechts und Unrechts leiten.
*) lieber die drei letzter» eigentlich Nidwalden allein mit Uri undSchwyz.
**) Abbe Joseph Businger, nachmaliger Pfarrer von Stans, nndLieutenant Zclger, nachmaliger Oberlichter, bearbeiteten gemein-schaftlich ans Urkunden die Geschichte ihres KantonS: „Kleiner Ver-such einer Geschichte des Freistaats Unterwalden, ob und nid demKernwaldc". 2 Bände. 8. Luzern. 1789 nnd 1791. Sie führtenihre Erzählung nur bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts. Sinn fürToleranz, Sittlichkeit und Industrie einzuflößen, ist einer der erstenZwecke ihrer Arbeit gewesen.