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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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daß ferner Unterwalden nicht werde entwaffnet werden, und Frank-reich nie daran gedacht habe, die junge Mannschaft der Schweizseinen Bataillonen einzuverleiben. Im Betreff der Religion, willdie fränkische Republik die Gewissen nicht beengen, sondern über-läßt Jedem, Gott nach seiner Weise zu verehren.

Der OberfeldherrSchauenburg.

So versammelte sich das Volk am 12. Mai zur Landesgemeinde.Die Frage über Auflösung der alten und Huldigung einer neuenLandesordnung sollte entschieden werden. Einige Geistliche erho-ben ihre Stimme für die Annahme. Zwar lärmten dagegen Hau-fen versammelter Weiber. Aber der schwärmerische Priester Lüssi,Helfer zn Stans, bisher Führer und Seele des Volks, der uner-bittlichste von den Feinden der Staatöänderung, fehlte. Der Wei-ber Gelärm verscholl leicht. Der Kriegsrath selbst rieth zur Er-gebung, und so ward in trauriger Stille, und. beinahe ohne einigesHandmchren, die helvetische Verfassung ausgenommen. SelbstDerjenigen Muth und Eifer schien erkaltet zu sein, welche an denGrenzen in Waffen standen, und zu sterben fürs Vaterland ge-schworen hatten. Während sich das übrige Volk leidend verhielt,waren die Krieger zur Uebcreinkunft die geneigtesten, als sie ihreMeinung schriftlich einsenden mußten.

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Weit entfernt, Erbitterung gegen diese Bergvölker zu nähren,ehrten die Franken die Tapferkeit derselben. Selbst Schauenburg,welcher anfangs die Sprache der Verachtung angenommen, unddie Führer des Volks mit Leben und Gut für alle Folgen der