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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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der Oberbefehlshaber Schauenburg angekommeu. Folgende Punktewurden abgefaßt, und zurückgcbracht:

Der Obergeneral der Armee in der Schweiz hat durch Gegen-wärtiges an Herrn Aloys Neding, Kommandant von den Truppendes Kantons Schwyz, erklärt: daß die katholische Religion, welcheder Kanton bekennt, unbetastet verbleiben soll, weil die helvetischeVerfassung, welche durch die Mehrheit von der Schweiz angenom-men worden, ausdrücklich die Freiheit des Gottesdienstes zustchert.

Von seiner Seite verpflichtet sich der Kanton Schwyz, die Ver-fassung in vicrundzwanzig Stunden anzunehmeu. Mittelst dieserVerpflichtung verspricht der Obergeneral, mit allen Feindseligkeitenwährend diesen vierundzwanzig Stunden einzuhaltcn, und in allenTheilen des Kantons, welche durch die fränkische Armee noch nichteingenommen worden, diejenigen Waffen, die sie besitzen, zu lassen.

Der Kommandant der Truppen des Kantons Schwyz verpflichtetsich hingegen, sich in das Innere zurückzuziehen, und keine Feind-seligkeiten zu unternehmen, bis das versammelte Volk seine Stimmeüber die Verfassung gegeben. Der Beschluß dieser Volksberathungsoll sogleich dem Obergeneral der fränkischen Armee mitgethciltwerden.

Gegenwärtige Uebereinkunft ist doppelt verfasset, und wechsel-seitig durch den Obergeneral, und durch Herrn Büeler, welchervon dem Kommandanten von Schwyz hiezu bevollmächtiget, unter-schrieben worden.

In der Nacht vom 3. zum 4. Mai wurden diese Artikel demunter den Waffen stehenden Volk beim rothen Thurm vorgelcsen,daun dem ganzen Land in möglichster Eil kund gethan, mit demBeifügen, daß um 11 Uhr Mittags jeder bei seinem Eid zur Lands-gemeinde gen Schwyz aufgeboten sei.

Gegen Mittag erschienen die Krieger von Morgarten, vomrothen Thurm und der Schorns in Schwyz. Nur die von Arth,