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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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165
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ISS

In dieser frohen Hoffnung empfehle» wir Euch nebst uns demGott unserer Väter per Msriaiu getreulich."*)

Die Bestürzung der Stadt war groß; die Zahl der unter denWaffen stehenden Bürger zu klein, Widerstand zu leisten.

Der vor wenigen Tagen durch das helvetische Direktorium er-nannte Regierungs-Statthalter des Kantons, Vinzenz Rütti-mann, ging mit einigen Beamten hinaus, um die Stadt vorVerheerung und Wnth eines erhitzten Volkes zu retten. Als ihmSicherheit des Eigenthums und der Personen verheißen worden,und dies dem Heerhanfen verkündet war, ließ er die Thorc öffnen.Die Schwyzer und Nntcrwaldncr besetzten dieselben, und verbreitetensich mit wildem Getümmel durch die Straßen.

Die Anführer der Verbündeten aber begaben sich auf das Stadt-haus, und schloffen folgende Uebereinkunst:

Die Sperre soll aufgehoben, und der freie Handel und Wandelwieder eingeführt werden. Die Stadt Luzern soll mit Entli-bnchern und andern Bauern, aus ihrem Kanton, besetzt werden.Kein Mann, weder im Entlibuch, noch anderswo, soll entwaffnetwerden. Auch soll das Zeughaus und die Garnison dem Volk zurBewachung überlassen, und ihm zur Vertheidigung des Vaterlandesdie nvthigen Waffen gegeben werden. Dem Volk soll freigestelltsein, sich eine Verfassung zu wählen, und zur Vertheidigung der-selben sich mit andern Eidgenossen zu verbinden. Die StadtLuzern soll keine Truppen Wider uns und unsere Eidgenossen an-rufen; auch sollen keine Hilfstruppen gegeben werden, als altenEidgenossen, die die Konstitution nicht angenommen. Die Emis-särs , die allenfalls um fremde Hilfe ausgeschickt worden sind, solleneilends zurück berufen werden. Den bcmeldten lobt. Ständen sollendiejenigen Kanonen, Munition und dazu gehörige» Gcräthschaften

') Geben den 28. April 1788.