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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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als so viele bleibende Denkmäler Eurer Gerechtigkeit, ungestörtzu lassen gestnnet seid.

Geruhet, Burger Direktoren, »ns noch einen holden BeweisEures den Volksregierungen günstigen, großmüthigen Schutzesdurch die Verfügung zu ertheilen: daß nnsern Ländern die Verkehremit der übrigen Schweiz frei, offen und ungehindert bleiben.

Geruhet besonders, durch die trostvolie Zusicherung Eurer wohl-wollenden Gesinnungen uns bald aus der quälenden Ungewißheit zuziehen, in die wir versetzt sind; dann werden unsere friedlichen Thälervon den Ausdrücken der Dankbarkeit und der Verehrung erschallen,die wir Eurer großen Nation dieser mächtigen Freundin aller Völ-ker, und ihren würdigen Vorstehern unabläßlich widmen werden.Gegeben zu Schwyz den 5. April 1798.

Gruß und unbegrenzte Hochachtung.

Im Namen der Gemeinden und Näthen der demokratischen Stände,Uri, Schwyz, Unterwalden nid dem Wald, Zug und Glarus-Schmid, Altlandammann.

Schmid, Landshauptmann.

< Weber, Landammann Panncrherr.l Schneller, Altlandammann.

> Franz Ant. Würsch, Landammann.'Zeiger, Landshauptmann.

Franz Joseph Andermatt.

^ Karl Franz Kaiser.

Anton Heß.

Aloys Staub.

Joseph Baumgarten.

Zweifel, Landammann.

Felix Müller, Landsstatthalter.

Dom. Anton Ulrich,Landschreiber des Kantons Schwyz.

Uri

Schwyz.

Unterwalden unterm Wald

Zug von Stadt und ge-lammten Land.

Gemeinsamer StandGlarus.