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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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Zutrauen nicht schwächen können, das wir immerfort in die Ge-sinnungen der Gerechtigkeit der französischen Republik setzen.

Diese Gesinnungen sind es, die unsere Landsgemeinden bewogen,Repräsentanten an Euch, Bürger General! abzuordnen, um Euchzu ersuchen, unsere Besorgnisse durch die aufrichtige und beruhigendeVersicherung zu heben, daß die französischen Truppen unser Gebietnicht betreten werden, und daß das französische Direktorium nichtgesinnt sei, die Religion, die Unabhängigkeit, die Freiheit und dieVerfassung unserer demokratischen Stände zu stören; eine Ver-fassung, die wir alle wie eine gute Mutter lieben, die uns seitJahrhunderten glücklich machte; eine Verfassung, welcher die Sou-verainetät des Volkes und das Menschenrecht in all ihrer Reinheitund Kraft zum Grunde liegen, und welche daher mit den Grund-sätzen der französischen Republik gänzlich übereinkömmt. Ein ein-ziges Verhältniß, worin vielleicht die französische Nation eine Ab-änderung hätte wünschen mögen, war, daß einige demokratischeStände unter ihrem Volke noch Untergebene oder Angehörige zähl-ten; allein unsere Stände haben keine Untergebene mehr. Siesind frei, wie wir frei sind, so daß in unserer Verfassung kein Ver-hältniß mehr besteht, welches den Grundsätzen der französischenRepublik widrig sein könnte.

Geruhet demnach, Bürger General! uns über die friedlichenund wohlwollenden Gesinnungen des französischen Direktoriumseine beruhigende Versicherung zu ertheilen, und überzeugt zu sein,daß wir sämmtlich nichts sehnlicher wünschen, als mit der großenNation im Frieden und gutem Wohlverständniß zu leben.

Empfanget von einem getreuen Bergvolke, das kein anderesGut, als seine Religion nnd seine Freiheit, keinen andern Reich-thum, als seine Heerde» besitzt, die aufrichtige Versicherung, daßdies Volk sich eifrigst bestreben werde, der französischen Republik