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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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113
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loren sahen, widerstanden sie nicht länger, und nahmen alsBrüder in den Bund die ehemaligen Nnterthanen.

Mit gleicher Ungeduld harrten die Einwohner der LandschaftGaster der Stunde ihrer Befreiung. Dort saßen die Abgeordnetender herrschenden Stände, und die Ausschüsse, um die alten Rechteaus einander zu sondern, und über die neuen Freiheiten zu han-deln. Aber die Bewohner vom Gaster argwöhnten Hinterlist indiesem langsamen Gange. Die Vollmachten und Aufträge der Ab-geordneten schienen zu eng. Sie versammelten sich; mit Gewaltwollten sie die Erfüllung ihrer Wünsche erstürmen. Sie drangenum die Mittagsstunde (5. März), mit Knitteln bewaffnet, in dasStiftsgebäu von Schännis, wo die Abgeordneten mit den Stifts-frauen speiseten. Vom Schrecken übermannt, ertheilten die Ge-sandten von Schwyz und Glarus, unter Vorbehalt der Genehmi-gung dieser beiden Stände, den Stürmenden die gänzliche Frei-heit, und das Versprechen, ihnen den alten Pfandbrief auszuliefern.

Der Landrath von Schwyz gehorchte dem eisernen Gesetz derNoth. Die Unabhängigkeit der Landschaft Gaster, Uznach undWesen wurde feierlich anerkannt *), und die Auslösung des Pfand-briefes zwar gestattet, doch unter den merkwürdigen Bedingungen,daß die Befreiten bei ihrer alten Religion bleiben, dasEigenthum des Stifts in Ehren halten sollten, und daß, im Falleines Auszuges, kein Theil den andern mit Kosten beladen, nocheiner den andern mit Zöllen und Weggeldern beschweren müsse."

Jetzt erscholl in den Gebirgen der Waldstätte die erschütterndeNachricht vom Falle Berns. ES war am 6. März. DieGefahr trat näher. Nidwalden schien unentschlossen, ob man dienach Bern gesandte Mannschaft zur Vertheidigung des eigenenHerdes Heimrufen, oder sie andern, noch unmittelbarer bedrohten

*) k. Mär,.

Zsch. Ges. Schr. 31. Thl.

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