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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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Männer» sprach in Zwisten über Erbe, Ehr nnd Gut; auch vonihm konnte auf Schwyz appellirt werden. Bei großen Verbrechenentschied aber Schwyz zuvor, ob Blntgericht statt haben solle.Wann-der Oberherr cs genehmigte, wurde, unter dem Vorsitz desLandesseckelmeisters von Schwyz, das Blntgericht gehalten, zu-sammengesetzt aus dem Landamman» und allen NathSgliedcrn derMarch, von welchen jeder noch einen redlichen Mann ab der Land-schaft dazu ziehen mußte. Wie in Schwyz pflegte auch hier dasVolk unmittelbar seines Hoheitsrcchtcs in versammelter Lands-gemeinde. Alljährlich ward sie gehalten am ersten Sonntag desMai'S bei Lachen ans der Allmeinde, unter einer großen Linde.Zwei Landräthe und der Seckelmeister von Schwyz mußten dabeigegenwärtig sein.

So hatten die Bewohner der March in milder Abhängigkeitvon Schwyz seit beinahe vier Jahrhunderten gewohnt*), als auchsie, vom Geiste der Neuerung ergriffen, mehr wollten. Weit um-her, a» beiden Ufern des Sees, tönte schon lange unter dem Land-volk der Ruf um Freiheit, gegen die gebietende Stadt Zürich.

Als Schwyz nun, gemäß altem Herkommen nnd Gesetz, vonder March Kriegsvolk forderte, zum Zuge auf Bern, fragte derLandmann:Warum? wohin? und gegen wen sollen wir ins Feldziehen? Soll's gelten gegen die Nnterthanen von Bern? Wir wol-len ihnen die Ketten nicht schmieden helfen!"-Es sammelte

sich straks zu Lachen, dem Hauptorte der March, ein Land- undKriegsrath, welcher das Geschäft der Landsgemeinde vertrug DasVolk, von rüstigen Führern geleitet, erhob sich und rief:Sollenwir für Vaterland und Freiheit ausziehen, wen» wir selbst ohne

*) Schwyz hatte die untere March in dem mit Oesterreich geschloffenenfünfzigjährigen Frieden im Zahr 1412, nnd die obere March imJahr 1427 von Friedrich, letztem Grafen von Toggenburg, empfangen.