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Freiheit sind?" Und cs sandle a» Schwyz ein Mahnungsschrei-ben n,n Freiheit, folgenden Inhalts: „Wir haben nach achterErdanrung des Menschenrechts n, s. w. gutbefunden, weil
1) „Die Hoheit selbst" (nämlich Schwyz) „andern löblichenStände» die Befriedigung gegen Untergebene »ntwahrer Vaterlandsliebe uachdrucksamst angerathen, undwirklich solche von aristokratischen Ständen mit Grtheilnngvoller Freiheit vollzogen worden; "
2) „Weil der löbliche Stand Schwyz die Landschaft March ohneKosten und Blutvergießen an sich gebracht;"
3) „Die Landleut in der March mit Verlust ihres Lebens gleichden Landlcuten von Schwyz namhafte Eroberungen gemacht,von welche» das Land zu Schwyz die ergieblichen Früchte bisdahin genossen und den Landleuten in der March nichts zu-kommen lassen, und weil"
k) „Die Landleut in der March um Erleichterung ihrer immermehr auferlegten Beschwerden und Verschmälerung der Rechteunterm 18. April 1792 vom hochweisen gesessenen Landrathzu Schwyz in aller Nnterthänigkeit gebeten, und statt Mildezu erhalten, mit einem höchst mißbeliebigeu Instrument, dessenBeschluß lautet: „mit und ohne Ursach mindern, mehren, oderdes gänzlichen aushebcn zu mögen, " sind abgewiesen worden: "„Daß also billig und gerecht seic, daß die Landschaft Marcheine vollständige Freiheit und gänzliche Entlassungdes hohen Standes Schwyz, ihre Regierung für Landund Leut jetzt und zu allen künftigen Zeiten von Dato anbegehren und verlangen könne und solle. Hingegen stehet manin Bereitschaft, für Freiheit, Vaterland und heilige Religionins Feld zu ziehe», zu streiten und zu kämpfen."*)
*) Diese Urkunde ist abgefaßt auf dem Rathhause zu Lachen den 10. Februar1798, von der Land- und Kriegs-Kommission, nachher in der »er«