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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
Entstehung
Seite
48
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flößten, empfingen sie wirklich von denselben die schriftliche Zusage,daß die Landschaft der Waadt hoffentlich zufrieden gestellt seinwerde, wenn der Landesherr eine Versammlung (von höchstenssechszig) Gliedern der Ausschüsse begünstige, durch welche die Be-schwerden und Wünsche der Waadt dem Souverän vorgelegt wer-den sollten; und daß in diesem Fall die Angesehensten des Landessich selbst beim fränkischen Direktorium um Entfernung aller Ein-mischung in die Landesangelegenheiten verwenden würden?)

Bern aber vernahm kaum, daß die Waadt noch viele Gemein-den zähle, welche der bisherigen Regierung treu wären, so beschloßes, durch diese selbst den Landfrieden zu erzwingen. Ein Macht-streich sollte den Rechtsstreit enden, welcher die Ehre der Regie-rung zu gefährden schien.

Zu gleicher Zeit also, da die Bundesräthe von Lausanne ausden zum gütlichen Vergleich angebahnten Weg mit Nachdruck em-pfahlen, empfing der Berner Oberst Weiß Befehl, aus den An-hängern der Regierung ungesäumt ein Heer zu bilde», sich des vonden ausständigen Waadtländern weggcnommcncn Schlosses Chil-lon wieder zu bemeistern, und durch Waffengewalt gesetzliche Ord-nung znrückzuführen.**)

Gegen diese Anstalten, fähig den glimmenden Unwillen zuFlammen allgemeinen Aufruhrs anzublasen, machten die eidgenös-sischen Stellvertreter lebhafte Einwendungen, sowohl beim OberstWeiß, als dem Rath von Bern, mit der hinzugefügten, drohen-den Erklärung:daß unter solchen Maßregeln das Ziel ihrer Sen-dung verschwinde, und die Absicht ihrer hohen Sender ihnen nichtgestatte, mit Eigenschaft eidgenössischer Repräsentantenlänger in der Waadt zu bleiben?'

RedingS Relation von Lausanne.

*") Anzeige vom Obrist Weiß an die beiden Abgeordneten.