Wachen. Der Franken Regiernng, damals Direktorin»» ge-heißen, fragtedrohend: warum nnd gegen wen Berns Rüstungen?")Schultheiß und Rath cntgcgnctc»: »vir wollen nicht Krieg, aberSicherheit der Grenzen von außen, Behauptung unserer landes-herrlichen Gewalt von innen.""). Dein französischen Geschäfts-träger galt das Recht des Schwächer» für das schwächere Recht.„Ich erkläre Euch," schrieb er, „daß alle Glieder Eurer Regierungpersönlich gegen das fränkische Direktorium verantwortlich seinwerden für die besondere Sicherheit und das Eigenthuin der Ein-wohner des Waadtlandes, welches ein Gegenstand Eurer Necke-reien und des Wohlwollens von Frankreich geworden ist."""")
Schon die Rohheit dieser Zuschrift forderte und verdiente Er-wiederung durchs Schwert. Bern jedoch mäßigte sich, läugnete,gegen die Waadt gewaltthätig gewesen zu sein nnd daö Dasein vonVerträgen zu kennen, die irgend Jemand berechtigen könnten,fremde Vermittlung anznrufen.s) Es fuhr in Rüstungen fort, er-innerte die Bundesgenossen, Kriegsvölkcr bereit zu halten auf denerste» Wink, und sandte, um jeden Weg der Güte zu benutzen,zwei der eidgenössischen Bundesräthe in die Waadt, „auf alle mög-liche Weise Ruhe und Ordnung daselbst, nnd wenn auch mittelstwichtiger Opfer, wieder herzustellen, wenn letztere nur in ge-setzlicher Weise gefordert werden würden."ss)
Wyß von Zürich nnd Reding von Schwyz empfingen die Sen-dung ins Waadtland. Schwyz erlaubte seinem Gesandten die An-
") Mcngauds Note. Basel, 5. Jänner, nebst Beschluß des fränki"schen Vollziehungs-Direktoriums.
"") Bern, 8. Jänner 1798.
-") Basel, 7. Jänner 1798.
s) Stand Bern, 10. Jänner.
ss) Relation von Karl Reding von Schwyz, 10. Jänner 1793.