heischten die uralten Rechte zurück. Berns Weigern machte siebitterer, Frankreichs Gunst verwegener.
Das glimmende Feuer zu löschen, wählte die Herrscherstadtim Nüchtland den Weg des Ernstes. Einzelne Männer, welche zutrotzig für die Sache der Freiheit gesprochen, wurden den Ge-fängnissen überliefert. Aber Leiden nm Meinung ist ehrenvoll. DerPreis der geliebten Neberzeugung steigt mit jedem Opfer, das anihrem Altar fällt.
Frankreich sprach zum Schutz der Verfolgten. — Kraft alterVerträge*) maßte es sich das Mittleramt an zwischen Waadt undBern, und ließ durchseinen Geschäftsträger Meng aud Leben undSicherheit der Verhafteten unter Berns Verantwortlichkeit setzen.**)Der Rath dieser Stadt antwortete aber: „Einzig unserm Gewissen,unfern Gesetzen, unserer Verfassung und dem Allerhöchsten sindwir Verantwortung ob unfern Handlungen schuldig."***) Frank-reich, im Gefühl seiner Macht, Bern, im Stolz seines Fürsten-rcchts, lagen nnn bald in offenem Streit. Jenes ließ Heerhaufengegen die Grenzen der westlichen Schweiz rückew; dieses zog Ver-theidigungsschaaren zusammen, und mahnte die Eidgenossen zum
*) Durch den Traktat von St. Julien wurde im Jahr 1530 unter ge-wissen Umständen den Herren von Bern und Freiburg der Befltz derWaadt zugesprochen, so, oder mit denen Rechten, wie sie der Her-zog von Savoyen besessen. Im Jahr 1584 entsagte endlichHerzog Emanuel Philibert durch den Traktat von Lausanne allen sei-nen Rechten auf die Waadt, mit Vorbehalt aller Privilegiender Einwohner. Im Jahr 1565 garantirte Frankreich den Trak-tat von Lausanne, und diese Garantie wurde im I. 1777 erneuert.Seit der Besitznahme Savoyens durch Frankreich im I. 1798 tratdieses in alle Verpflichtungen und Rechte der Herzoge von Savoyen.
*') Mengands Note. Basel, 3. Jänner 1798.
'") Bern, 5. Jänner 1798.