»Präsentanten, als Bundesrath, gen Bern zu ordnen und, nebstgetreuem Aufsehen, thätige Hilfe bereit zu halten."*)
Der Landrath von Schwyz**) wagte es nicht, eine Angelegen-heit von solcher Wichtigkeit selbst zu entscheiden; darum versammelteer das Volk zu einer außerordentlichen Landsgemeinde, welche am2t. Dezember zusammentrat.
Das Volk zögerte nicht, dem Begehren der Bundesverwandtcn zuentsprechen. Landammann Aloys Weber, und Meinrad Schü-ler, Alt-Landammann, zwei verständige, biederhcrzige Männer,wurden ernannt, tm Namen von Schwyz zu der von Zürich verlangteneidgenössischen Unterredung nach Aarau zu reisen, und feierlich beauf-tragt, vereint mit den andern Ständen zu leisten, „was Ruhe,Sicherheit und allgemeines Wohl gesammter Eidgenossenschaft be-fördern und befestigen möchte." Würden aber Sachen tn Bewegunggebracht werden, welche, woher sie auch immer rühren, Freiheit,Religion und Sicherheit des Vaterlandes und Verfassung der Eid-genossenschaft betreffen möchten: so solle der schon gefaßte Lands-gemeinden-Beschluß eröffnet werden: „daß wir der von Gott undunfern Vorältern erhaltenen Religion und de» bisherigen Gesetzenals freie Männer getreu bleiben, und viel eher Alles wagenund Alles anfopfern werden, als etwas zngebcn, wasunserer ererbten Freiheit, Verfassung und Religionnachtheilig sein könnte."***)
') Sendschreiben von Bern, den 14. und 17. Dezember 1797.
»») Der Landrath von Schwyz, an dessen Spitze jedesmal der re-gierende Landammann oder sein Statthalter stand, war a»S densogenannten LandeShänptern (dem Pannerherrn, Landshänptmann,Landsfähnrich, Obristwachtmcister und Zcugherrn) und den stimmt«lichen von den Landsvierteln ernannten RathSglicdern zusammen-gesetzt.
*") Landsgemeinde, 21. Dezember.