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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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Die mißvergnügten Gegenden sahen mit Lust den Tag der Racheherankommen. Die unwissende Menge verstand das Wort Vater-land nicht, sondern war nur noch Streiter für ihre Dörfer undStrohhütten. Sie ward eben so leicht durch Feinde der Regierun-gen verführt, als durch Herolde derselben, oder durch Geistlichezum Kampf für Kirche und Obrigkeit beschworen; denn die Leutewaren keines eigenen Urtheils mächtig.

Der Sturm nahte. In den Dczembertagen des Jahres 1797wurde das erste Vorwehen desselben verspürt. Zürich, Vorort derEidgenossenschaft, lud auch den Stand Schwyz zu einer Unter-redung ein,nöthig gemacht durch die Zcitnmstände,damit demdrohenden Nebel durch gemeinsamen Rath noch möge gesteuertwerden."*)

Bald darauf verkündete Bern, daß diefränkischen TruppenErguel und die bischöflich-baselschen Lande in Besitz ge-nommen und den Kanton Bern der Gefahr eines Ueberfalls auS-gesetzt hättenes forderte also von Schwyz,einen Standes-

*) Schreiben von Zürich, den 7. Dezember 1797.

") Das BiSthuin Basel wurde in das sogenannte NcichSland und inden Schweizerboden eingctheilt. Das NeichSland gehörte zumoberrheinischen Kreise, und nur das Münsterthal war durch das mitBern im Jahr 1488 geschloffene und endlich noch in diesem Jahr-hundert (1743) erneuerte Bürgerrecht (nach welchem Bern Schutz,Münsterthal jenem aber Beistanv in Kricgszeit gelobte) der Schweizverwandt. Schon im Jahr 1792 besetzten es die Franken. Hingegender bischof-baselsche Schweizerboden (wozu daö Erguel oder St. Zm-mcr-Thal, die Herrschaft Jllfingen, Neuveville und derTessenberg, den der Bischof gemeinschaftlich mit Bern besaß) wardurch alte und mannigfaltige Verträge der Eidgenossenschaft ange-schlossen und in förmlichem Schutzbüudniß mit derselbe».