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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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den, Untcrthanen zu haben, kein Bedenken trug, denselben nichteinmal den Würdigsten zum Regenten zu ernennen. Wer abersein Amt auf solche Weise erkauft hatte, scharrte vielmals durchUngerechtigkeit und Druck bei den Untcrthanen nicht nur sein aus-gelegtes Kaufgeld, sondern auch dessen Zinsen wuchernd wieder zu-sammen.

Nicht allein wurden die Landvogteicn um hohe Summen, welchedas Volk unter sich theilte, verkauft, sondern selbst der LandeS-ammann und dessen Statthalter konnten nur durch Geschenke,welche endlich in wirkliche, gesetzliche Auslagen verwandelt wur-den, zu ihren Ehrcnstellen gelangen. Wenn der Landvogt für seingewinnreiches Amt mehrere tausend Gulden entrichtete, zahlte derRathsherr das seinige mit acht- und neunhundert Gulden, ohnedagegen bedeutender Einnahmen zu genießen. Er empfing jährlicheinen Kronenthaler und einen Kalender. Der Landesammanngenoß außerdem noch die Stegeltare für sich, mußte aber, wanner gewählt wurde, jedem Landmann 10 Schilling (rer Statthalternur 5 Schilling) Schienhuts-Geld zahlen, weil sich der Ländlergewöhnlich zum Maienmarkt seinen neuen Strohhut kaufte. Frühschon herrschte dieser Mißbrauch; früh schon wurde von Männern,die Ehre und Vaterland liebten, entgegengecifert. Aber das Volkwollte diese Einnahme nicht entbehren, und verordnete sogar imZahr 1680 ausdrücklich:Wer künftig darwider redt, soll 100 Kro-nen Buß bezahlen und des Landrechts beraubt sein."

Indem auf diese Weise Selbstsucht des Volks de» Weg zumBessern verrammelte, blieb den Regierern in allem Andern freierSpielraum. Es war die schrankenlose Freiheit der Gebirgsvölkernicht immer ihres Namens würdig. Untcrthanen in Fürstenlandenzogen oft mehr Gewinn aus dem dürftigen Schein ihrer Lampe,als diese Völkerschaften von ihrer Sonne.

Die Geistlichen, obwohl in natürlicher Abhängigkeit von den