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dem La»dma»iic lieb. Doch erklärte ein Gesetz (vom Jahre 1530)die Kirschen für ein freies und gemeines Obst, das Jevermann,reich und arm, pflücken darf. Wer aber seinen Baum für stchschonen will, soll ihn mit einem Dorn bezeichnen „und wer abeinem gezeichneten Baum kricsete (kirschcte oder Kirschen pflückenwürde) den mag man dicbcn (als Dieb behandeln) als wann ergestohlen hätte, und soll er zu fünf Pf. Buße verfallen sein."
Mehr die dann und wann in Helvetica herrschend geweseneThenrung, als Aufmunterung von Seiten des Landes, beförderteden Gartenbau. Obgleich eine Verordnung (vom Jahre 150L)sprach: „Wer neu Erdreich anfthnt, dem soll in Ziemlichkeit dererste Samen gegeben werden," fruchtete sie im Ganzen doch wenig.Gewohnheit, Bequemlichkeit und Borurtheile herrschten, bis Nothsie besiegte. Neuere Erfahrungen beweisen, daß Korn und selbstWein mit Vortheil gebaut werden könnten.
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Aber des fürstlichen Lebens Einfalt macht hier die Kultur desBodens entbehrlicher, als in andern Ländern. Der Hausvaterlebt mit seiner Familie von sparsamer Kost, wie Garten undHeerde sie liefern. Fleisch und Brod erscheinen selten ans seinemTische, und fast nie ans den Alpen und in den rauhern Gebirgs-winkeln. Häuslich und enthaltsam, reicht sein ererbtes Gut hin,den Landmann zu nähren. Selbstgezogcner Hanf und die Wollevon seinen Schafen werden von ihm versponnen und zu Gewändernverwebt. Die Künste des Prachtauswandes reizen ihn wenig; erüberläßt sie dem Reichen ohne Neid, und ist stolz, von ihnen un-abhängig, in selbstgebauter Hütte zu wohnen. So nach der Weiseseiner Väter, lebt der Schwvzer bis zn unfern Zeiten, gleich dem