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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
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13
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furchtbar. Auch in spätem Zeiten trugen die Waidstätte jenenGrundsatz. Denn als ihr Gebiet sich in glücklichen Kriegen er-weitert hatte, wandten die Schwyzer ihn selbst ans die Kirchen derunterworjenen Lande an und erneuerten ihn für das freie Gebiet.*)Es ist zweifellos, daß eben diese Wachsamkeit wider den Ein-stuß der Fremden die Ruhe des Landes und die Dauer der Staats-Verfassung nicht wenig geschirmt hatte.

4.

Zwei Heiligthümer sind es, über welche das Volk von Schwyznichts Erhabeneres kennt, Freiheit und Glauben. Für beidetrat es mehrmals unter die Waffen; für beide focht es mit gleicherThcilnahme.

Schon früh wurde die Saat des Christcnthums in diesen Ge-birgen ansgcstreut. Ein Schüler des Apostelsürstcn Petrus, Na-mens Beatus, so erzählt die Ueberliefcrnng, soll im ersten Jahr-hundert unserer Zeitrechnung zu diesen Thälern gekommen seinihnen den gekreuzigten Gott zu predigen. Ubcrg, eine Schwyzcr-gemeinde auf wilder Anhöhe gelegen, rühmt, in ihrer anmnth-losen Einsamkeit lange jenen Heidenbekehrer beherbergt zu haben.Mehr aber noch, als er, soll der heilige Martinas durch Wortund Wunderkraft im heidnischen Schwpz vermocht haben; dankbarerhoben beide Länder ihn zu ihrem Schirm-Heiligen.

*)Geistliche Pfründen in unserm Land und Botmäßigkeit sollen aufGenehmhaltung einer Maien-Landsgemeinde von unfern Priestern, soin unserm Land crbohren unv erzogen, besetzt werden; es wäre dennSach, daß dergleichen taugliche Priester in unserm Land nit wären."LandSgem. Erkenntniß v. 3. 1675.