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34 : Abt. 3, Vermischte Schriften ; 7 (1854)
Entstehung
Seite
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Redlichkeit und Einsicht dazu eigneten, denn nur ein Landmannund Einwohner.

Als bei der allgemeinen Verwirrung des deutschen Reichs imdreizehnten Jahrhundert weltliche und geistliche Herrschaften, ihreMacht zu erweitern, mit ihren Vcrgrößerungsentwürfen selbst dieGelände in den Waldstätten berührten, ertheilten sich Schwhz,Unterwalden und Ur! in ihrem Bnndesbriefe 1291 ausdrücklich dasVersprechen, nie einen Richter zu genehmigen, der nicht Lands-mann sei, oder der sein Amt durch Bestechung oder Kauf erwor-ben habe.

Mit ähnlicher Behutsamkeit verfuhr das Volk in der Wahl derGeistlichen. Diese, ohne Eigenthum, Ehe und Vaterland, im-mer geneigt, Pflichten des Lehrers mit den Rechten eines Herrnzu wechseln, gewaltiger durch himmlischen Binde- und Löseschlüffcl,als der Fürst durch weltlichen Scepter, waren der Ruhe vielerStaaten schon furchtbarer oft, denn ein siegreiches Heer des Fein-des. Der Schwyzcr einfache Klugheit, immer auf Sicherheit desEigenthumS znrückschcnd, lähmte die geistliche Gewalt, indem siesolche nur Kindern des Landes anvertrauen wollte. Der vater-ländische Priester, umringt von seinen Blutsverwandten und Kind-heitsgespiclen, bekannt mit Grundsätzen und Ernst des Volks, demer seit früher Jugend Ehrfurcht zollen lernte, trat nicht so leichtin Verbindungen gegen das Heil des heimatlichen Bodens, als derAusländer, dem Ehrgeiz andere Ziele vorspiegelte, oder Schwär-merei, über den Himmel, das Glück der Erdenbürger vergessenmachte.

Daher geschah, daß jener Bannstrahl nicht zündete, welcher,wie oben erwähnt, aus der bischöilichen Curie von Konstanz gegendie Völker der Waldstätte fuhr. Die Priester warteten ihresAmtes; die Gunst des Brudervolks war ihnen theurer, als derZorn des erhabenen Fremdlings an den Ufern des Bvdensecs