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ich nicht, das; Jemand jetzt noch lebt, welcher das gesetzlicheVerfahren kennt, nm einem Ranbzug über die Grenzen znfolgen. Tam von Whittram war damit bekannt, der ist aberim harten Winter gestorben."
„Ja," sagte ein Dritter, „der war bei dem großen Schwarm,als man bis Thirlwall jagte; das geschah im Jahre der Schlachtvon Philiphaugh."
„O," rief ein Anderer unter diesen streitenden Rathgebern,„große Geschicklichkeit wird nicht dazu erfordert; man stecktnur einen brennenden Torf, oder ein brennendes Heubüschel,oder etwas Aehnliches auf die Spitze eines Speeres, manbläst ein Horn und ruft das Wort, welches als Merkzeichendes Aufgebotes dient, und alsdann darf man dem gestohlenenGute nach England folgen und dasselbe mit starker Handwieder zurücknehmen, oder man darf Gut von einem andernEngländer fortbriugen, vorausgesetzt, daß ihr nicht mehr raubt,als euch selbst geraubt war- Das ist das alte Grenzgesetz,gegeben zu Dundrennan in den Tagen des schwarzen Douglas;daran darf Niemand zweifeln, es ist so klar wie die Sonne."
„Kommt also, ihr Burschen," rief Simon, „begebt euch zueuren Rappen, wir wollen den alten Caddy, den Taglöhner,mit uns nehmen; er kennt den Werth des Viehes und desGeräthcs, welches geraubt wurde- Hobbie's Ställe und Scheuernsollen heut Abend wieder gefüllt sein, und können wir dasalte Hans nicht so bald wieder anfbauen, so wollen wir einenglisches ebenso zerstören, wie Heugh-foot. Das gilt als ehr-liches Spiel in der Welt."
Dieser aufregende Vorschlag wurde mit großem Beifall vondem jüngeren Theil der Versammlung angenommen, als einGeflüster durch dieselbe ging, „dort kömmt Hobbie selbst, derarme Kerl, wir wollen uns von ihm leiten lassen."