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18 (1851) Anna von Geierstein
Entstehung
Seite
185
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Gerichtsbarkeit der Gesellschaft, deren Mitglied er war, ver-übt wurden, von jedem, der ihn sah, zugleich gefürchtet undgehaßt. Er genoß eines hohen Grads von persönlicher Ach-tung, wie man sie einem mächtigen Zauberer oder gefürchte-ten Geist gezollt haben würde. Im Gespräch mit einem sol-chen Mann war es besonders nöthig, daß man sich aller auchentfernten Fragen in Bezug auf das Amt enthielt, welcheser bei dem geheimen Gerichte bekleidete. Die geringste Neu-gier, die man über einen so feierlichen und geheimnisvollenGegenstand an den Tag legte, verursachte dem Frager gewißimmer Unglück.

All das stellte sich dem Geiste des Engländers zur glei-chen Zeit dar. Er fühlte, daß er in die Hände eines Gerichtsgefallen war, das Niemand verschonte und dessen GewaltAlle die, welche sich im Umkreis seiner Gerichtsbarkeit befan-den, in solcher Furcht erhielt, daß einem schutzlosen Fremden,wie sicher er sich auch seiner Unschuld bewußt sein mochte,nur wenig Aussicht blieb, er werde Gerechtigkeit erlangen.Während Philipson sich Liesen traurigen Gedanken hingab,entschloß er sich doch, seine Sache nicht aufzugeben, und sichbestmöglich zu vertheidigeu. Er wußte, daß die furchtbarenund Niemand verantwortlichen Richter doch durch gewisseGrundsätze von Recht und Unrecht geleitet wurden, welcheihrem außerordentlichen Gesetzbuch einen Zaum anlegte».

Er beschäftigte sich also mit Aufsuchung der besten Mittel,um der gegenwärtigen Gefahr zu begegnen, während dieLeute, die er in der Entfernung wakrnahm, seinen Augenweniger wie deutliche und einzelne Gestalten erschienen, daunwie die Erzeugnisse eines Fiebers oder die Schattengebilde,mit welchen nach der Erfahrung Krankheiten der SehnervenLas Zstnmer der Leidenden bevölkern. Endlich versammelten