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18 (1851) Anna von Geierstein
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mit der gewöhnlichen Hartnäckigkeit solche geheimen Gesell-schaften erhielte, obgleich Herzog Karl von Burgund LenWunsch ausgesprochen hatte, den Aufenthalt der Freirichtsrzu entdecken und ihren Einfluß, so weit möglich, zu vernich-ten, ohne sich doch den tausend Dolchen auszusetzen, welchedas geheimnißvolle Tribunal gegen sein Leben in Bewegungzu setzen vermochte. Dieses furchtbare BertheieigungSnuttclmachte es lange Zeit für die deutschen Fürsten, ja für LenKaiser selbst äußerst mißlich, die sonderbaren Verbindungenmit einem Gewaltstreich zu unterdrücken.

Sobald diese Erklärung Philipson durch den Kopf ge-gangen war, hatte er auch Aufschluß über Stand und Rangdes schwarzen Priesters an der Sankt Paulskirche gefunden.Wenn er annahm, daß er ein Vorsteher oder erster Beamterder geheimen Gesellschaft war, so lag nichts Wunderbaresmehr darin, daß er so sehr auf die Unverletzbarkeit seinesAmtes vertraute und es unternahm, die Hinrichtung Hagen-bachs zu rechtfertigen; daß seine Gegenwart Bartholomäüberraschte, den er vermöge seiner Gewalt auf der Stellererurtheilen und hinrichten lasten konnte; und daß sein bloßesAuftreten bei dem Nachtessen vom vcrwichenen Abend dieGäste erblassen gemacht hatte. Denn wenn gleich Alles, wassich auf dieses Gericht, auf seine Handlungen und Dienerbezog, in so viel Dunkelheit gehüllt wurde, als man jetzt beider Freimauerei anwendet, so war das Geheimniß doch nichtdurchaus sowohl verwahrt, daß man nicht gewisse Personenin der Stille als Eingeweihte bezeichnet hätte, als betrautmit hoher Gewalt bei dem Vehmgericbt. Wenn sich einesolche Vermuthung an einen Mann knüpfte, so machte ihnseine geheime Gewalt und gemutbmaßte Bekanntschaft mitallen, wenn schon geheimen Verbrechen, die innerhalb der