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18 (1851) Anna von Geierstein
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Besitzungen in Schwaben lagen. Cr galt allgemein für denheftigsten und gesetzlosesten unter dem Granzadel, der unterdem Namen von Raubrittern und Raubgrafen bekannt ist.Diese hohen Herren erhoben, weil sie ihre Lehen von demheiligen römischen Reich trugen, innerhalb ihres eine halbeOuadrat-Stunde großen Gebiets, Anspruch auf eben so voll-ständige Unumfchränktheit, als ein regierender deutscher Fürstauf ausgedehnteren Besitzungen. Sie erhoben Zolle und Ab-gaben von Fremden; sie kerkerten ein, verhörte» und verur-theillen Jeden, der auf ihrem winzigen Grund und BodenVerbreche» verübt haben sollte. Aber besonders und in wei-terer Ausübung ihrer landesherrlichen Reckte, bekriegten siesich untereinander und die freien Reichsstädte. Sie überfielenund plünderten ohne Gnade die Carawanen oder große» Wa-genzüge, auf welchen der Binnenhandel von Deutschland ge-führt wurde.

Eine Reihe von Beleidigungen, die Archibald von Ha-genbach, einer der eifrigsten Verfechter des Faustrechts, ver-übt, hatte damit geendet, daß er sich, obgleich schon ziemlichbejahrt, gcnöthigt sah, ei» Land zu verlassen, in welchem erseines Lebens nicht mehr sicher war. Er hatte sich hierauf inden Dienst des Herzogs von Burgund begeben, und war vondiesem willig aufgenommen worden, weil er ein Mann vonhoher Abkunft und erprobter Tapferkeit war, vielleicht aucheben sowohl darum, weil Karl gewiß sein konnte, in Einemvon Hagenbachs wilder, räuberischer und hochmüthiger Ge-sinnung den gewissenhaften Vollstrecker aller harten Maßre-geln zu finden, die er zu erlasst» für gut fand.

Die Kaufleute von Bern und Solothurn erhoben darumlaute und heftige Klagen über Hagenbachs Handlungsweise.Die Auflagen auf Gegenstände, welche durch seinen Bezirk