An Fußböden; desgleichen in Kasernen.
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Lin neuer eichener Fensterflügel, und ihn cinzupasien.
Einen neuen Sproffenflügcl im ulten Futter anziifertrgcn und cinzupaffen
Einen Fensterflügel in ein Fensterfutter einzupassen.
Ein einzelnes neues Lattcibrctt.- . . .
Ein neues eichenes vierflügeliges Fensterfutter, und darin die alten Flügel einzupassen .
Ein dergleichen zweiflügeliges Fensterfutter re.
Ein neues zweiflügeliges Dachfenster.- - - 1! bis
Ein altes Fensterfntter auseinander zu nehmen und neue Pfosten darin zu machen .
Ein neuer eichener Wasserschenkel au einem alten Flügel.
Ein neues Qucrfutterstück an einem Fenster.
Ein langes Rahmensiück an einem Fensterfutter.
Eine zweiflügelige Fcnstcrlade, 3<^ breit, 6'^ hoch.
Die Bretter und Knaggen um die Rauchfaughvlzer in den Küchen; . für den üFuß
Ein Äessetdeckck in der Küche, 3^ 4" im Durchmesser; . . . dcsgl.
Ein Schieber vor dem Ausflußloch.
Eine neue Ofcnzarge.15 bis
Eine alte Ofenzarge zu rcparircn.
Ein zweiflügeliges Bleifenster in der Speisekammer, 3^ breit, 5^ hoch .
Ein neuer Flügel in einem Kcllerfenster.
Eine MM eingefaßte Stubenthür, ohne Bekleidung, 3? breit, 6^ hoch .
Eine alte dergleichen Thür zu rcparircn und einzupassen ... 20 sgr. bis
Ein neues Schwellbrctt.
Leisten um ein Ofenpflaster;.für den laufenden Fuß
Ein neues Fensterfutter, nebst Kreuz.
Lin neuer Fensterflügel;.nach der Große, 15 sgr. bis
Eine» alten Fensterflügel einzupassen.' . O sgr. bis
Ein -neues vierflügeliges Bleifcustcr, 3^ breit, 6^ hoch.
Verleimte Fensterladen;.sür den VFuß
Rrhlr.
sgr.
Pf-
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3
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1
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6
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2
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§. 46.
Werkzeuge der Tischler.
Hierzu rechnet man:
1) diejenigen, welche zum Zurichten und Hobeln der Hölzer dienen;
2) diejenigen, welche zum Zusainmenfugcn und Verdünnen der Hölzer gehören, und
3) diejenigen, welche zur Bearbeitung der Verzierungen und zur Befestigung und Aufstel-lung der Arbeiten dienen.
I. Werkzeuge zum Zurichten der Hölzer.
Hierzu gehört:
1) Der Werktisch. Er besteht aus einer Oberkage, aus vier starken Füßen und auseinem Boden. Die Oberlage besieht aus 3 bis 4 Zoll starken buchenen Bohlen, derenBreite 20 bis 22 Zoll und deren Länge 6, ö bis 12 Fuß betragt. In diese Taft! werden